Lebensversicherung
Bei der Lebensversicherung wird bei dem vertraglich vereinbarten Versicherungsfall die Versicherungsleistung an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt. Dieser Versicherungsfall kann sowohl der Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung) oder das Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung) sein. Auch der Eintritt schwerer Krankheiten, Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder andere Gefahren, die direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängen, können als Versicherungsfall vereinbart werden.