Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung kann in unterschiedlichem Umfang abgeschlossen werden: Die Vollversicherung sichert die gesamten Krankheitskosten ab (mindestens ambulante und stationäre Krankheitskosten). Die Teilversicherung sichert einen Anteil der Krankheitskosten (z. B. bei Beamten mit Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn). Die Zusatzversicherung sichert zusätzliche Risiken zur Gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld, Auslandskrankenversicherung etc.).